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VG Berlin, 14.11.2022 - 12 L 259.22 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06
Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2022 - 12 L 259.22
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie vorliegend - dem möglichen Ergebnis eines Klageverfahrens weitgehend vorgreift, kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Erfolg in der Hauptsache zu erwarten ist (Anordnungsanspruch) und die ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (Anordnungsgrund; vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m. w. Nachw.).